AS Immobilien | Fritz-Wunderlich-Straße 20 | 66869 Kusel (06381) 99 53 02 info@as-immobilie.de

Der Energieausweis: Steckbrief für Wohngebäude


Der Energieausweis beschreibt kurz und knapp die Energieeffizienz eines Wohngebäudes. Das Gebäudeenergiegesetz (GeG, vormals Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt Energieausweise zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden vor. Im Ausweis finden sich Informationen über die Energiekennerte sowie die Art der Beheizung (z. B. Gas, Öl,…) und allgemeine Angaben.

Vermietung und Verkauf
Soll eine Immobilie verkauft oder vermietet werden ist es Pflicht dem Käufer oder Mieter einen Energieausweis vorzulegen. Er soll damit über die zu erwartenden Kosten informiert werden. Beide Parteien erhalten eine Kopie des Energieausweises.

Die Ausstellung eines Energieausweises
Um eine Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten, ist ein Energieausweis also zwingend erforderlich. Wir sind qualifiziert und berechtigt Ihnen einen solchen auszustellen.

Das müssen Sie tun: