AS Immobilien | Fritz-Wunderlich-Straße 20 | 66869 Kusel (06381) 99 53 02 info@as-immobilie.de

Geschäftsbedingungen:


Liebe Leser, rechtlich sind wir verpflichtet, Sie auf unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verweisen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma AS Immobilien

1. Entstehung des Provisionsanspruchs
Jegliches Anfordern (auch mündlich) unserer Angebote bedeutet Auftragserteilung/ Maklerauftrag, es bedeutet Akzeptieren nachfolgender Bedingungen und Honorarsätze. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen, oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das Zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf). Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenen Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.

2. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner zustande kommen.

3. Fälligkeit des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar sofort bei Abschluss des Kaufvertrages, ohne jeden Abzug.

4. Provisionssätze
Die nachstehend aufgeführten Sätze sind mit Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart.

  • Kauf
    Bei An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen, vom Käufer 3% zuzüglich 19 % MwSt.
  • Erbbaurecht
    Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten 3% zuzüglich 19% MwSt., berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber.
  • An- und Vorkaufsrecht
    Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten 1% zuzüglich MwSt., berechnet vom Verkehrswert des Grundstückes vom Berechtigten.
  • Miete und Pacht
    Bei gewerblichen Miet- und Pachtverträgen mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren ist eine Vermittlungscourtage in Höhe von 2 Nettokaltmieten zuzüglich 19 % MwSt. vom Mieter an mich zu zahlen. Bei Miet- und Pachtverträgen mit einer Laufzeit die darüber hinaus geht bzw. bei vertraglich vereinbarten Vormietrechten oder Optionen wird eine weitere Monatsmiete (Netto) zuzüglich 19 % MwSt. berechnet.

5. Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

6. Unbefugte Weitergabe
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit einem Dritten zustande, so stehen uns Ihnen gegenüber ein Anspruch in Höhe der Provision zu, die in einem direktem Vertragsabschluss angefallen wäre.

7. Vorkenntnis
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls ist in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision zu zahlen.

8. Tätigkeit für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

9. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Zahlung ist Kusel, Gerichtsstand ist Kusel.

Kusel, 1. September 2003