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Die Weiterbildungsverpflichtung

Weiterbildungsverpflichtung
(BGBI. I. S. 3562, Rechtsvorschrift des § 34c Abs. 2a GewO)

Nach dem Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, welches am 01.08.2018 in Kraft getreten ist besteht die Verpflichtung, sich in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren weiterzubilden und dies auf Verlangen nachzuweisen.

Der Immobilienverband Deutschland IVD verpflichtet seine Mitglieder, regelmäßig Schulungen und Seminare zu besuchen, um auf dem aktuellen Wissensstand rund um die Immobilie zu sein. Um das Weiterbildungszertifikat des IVD  zu erhalten, sind Weiterbildungen von mindestens 15 Stunden pro Jahr zu absolvieren und nachzuweisen.

Die Weiterbildungsverpflichtung des Immobilienverbandes Deutschland IVD geht somit über die
gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungsverpflichtung hinaus.